Wie angekündigt, wollen wir einen kurzen Blick in den neu erschienenen Band der Oberrheinischen Studien werfen.
Julian Hanschke widmet sich in seinem Beitrag einem lange (und auch heute noch meist) übersehenen Kapitel der Geschichte Karlsruhes, nämlich den Parkanlagen, die zur Zeit Weinbrenners und unter dessen Ägide entstanden. Sie bildeten ein Grundelement der Stadt selbst, was Karlsruhe zum einzigartigen und vielbewunderten Modell für die Durchdringung von Natur und Kultur werden ließ.
Julian Hanschke geht von einem Vergleich aus – zwischen dem weltberühmten Landschaftspark von Wörlitz und der Parklandschaft von Karlsruhe – und belegt glaubhaft die Verbindung zwischen beiden Städten, den regierenden Fürstenhäusern und deren Architekten: Friedrich Wilhelm von Erdmannsdorff und eben Friedrich Weinbrenner. Damit positioniert er die Karlsruher Gärten in den oberen Sphären der Kunst- und Kulturgeschichte, bevor er uns mit auf einen Spaziergang durch die Parks nimmt, konkret den Garten des Markgräflichen Palais', den Erbprinzengarten und den Park um das Palais der Markgräfin Christiane Louise, in dem heute der Bundesgerichtshof steht. Faszinierend dabei ist, wie eng Gartengestaltung, Architektur und selbst Innenausstattung zusammenhingen.
In Wörlitz kann man diese Faszination bekanntlich noch erleben, was den Park zum paradiesischen Publikumsmagnet und UNESCO-Weltkulturerbe werden ließ. In Karlsruhe hat man die grüne, idyllische Hälfte der Innenstadt Stück für Stück überbaut, zerschnitten, vernachlässigt, bis kaum noch etwas übrig geblieben ist, und hört damit immer noch nicht auf. Wie berichtet, soll aktuell der Park um den Bundesgerichtshof für eine private Initiative weiter verstümmelt und zum Karlstor hin abgeschlossen werden.
So stellt Julian Hanschkes Artikel indirekt, aber unvermeidlich auch die Frage, ob sich das Grundthema dieser Gärten – wie sich rohe Kräfte in Kultur verwandeln – nicht schon längst in sein Gegenteil zurückentwickelt hat.
(Der Artikel ist natürlich ausführlich und attraktiv bebildert; Bilder aus dem Artikel zeigen wir aus den bekannten rechtlichen Gründen hier nicht.)
...